Gemeinsame Position von VCI und BCM (Kurzfassung)

Sanktionsrecht für Unternehmen

Publikation

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht eine Reform des Sanktionsrechts für Unternehmen vor. Auch der VCI und der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) setzen sich für eine Modernisierung des Unternehmenssanktionsrechts ein. Ziel sollte ein Sanktionsrecht sein, das primär auf eine Verbesserung der Unternehmenskultur und -Compliance ausgerichtet ist. Der vorliegende Flyer skizziert die Eckpunkte der gemeinsamen Position.

Flyer
6 Seiten / DIN lang
Zielgruppe
Politik, Rechtsexperten, Journalisten, Mitgliedsunternehmen
VCI/BCM-Position - Cover: © recht_schoen/stock.adobe.com

Die Regierungsfraktionen haben sich in ihrer Koalitionsvereinbarung zur 19. Legislaturperiode auf die Einführung eines neuen, effektiveren Unternehmenssanktionsrechts verständigt. Danach soll das neue Sanktionsrecht sicherstellen, „dass bei Wirtschaftskriminalität grundsätzlich auch die von Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern profitierenden Unternehmen stärker sanktioniert werden“.

Der VCI und der Berufsverband der Compliance Manager e.V. (BCM) setzen sich für eine Modernisierung des Unternehmenssanktionsrechts ein. Ziel der Reform sollte ein Sanktionsrecht sein, dass primär auf eine Verbesserung der Unternehmenskultur und Compliance ausgerichtet ist. Gleichzeitig sollte die Chance genutzt werden, das Sanktionsverfahren und die Rechte der Betroffenen klar zu regeln. Die Verteidigungsmöglichkeiten der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter sind in ein ausgewogenes Verhältnis zu den staatlichen Ermittlungsbefugnissen zu bringen. Um die politische Diskussion zu begleiten, haben der VCI und der BCM gemeinsame Vorschläge formuliert, wie das Unternehmenssanktionsrecht mit diesen Zielrichtungen weiterentwickelt werden könnte.

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Dr. Tobias Brouwer

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Dr. Tobias Brouwer

Abteilungsleitung Recht und Steuern, Compliance, Unternehmens- und Verbandsrecht

RA Berthold Welling

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