Aktualisiert gemäß ADR 2015

VCI-Leitlinie zur Beförderung gefährlicher Güter im PKW/Kombi

15. April 2016 | Leitfaden

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Kompakte Info zu einem komplexen Thema: Auch Gefahrgut-Fahrer von PKW oder Kombi sind mit komplexen Transportvorschriften konfrontiert. Die aktualisierte VCI-Leitlinie beruht auf der 24. ADR-Änderungsverordnung. Sie nimmt somit die Regelungen des ADR 2015 auf, das nach sechsmonatiger Übergangsfrist zum 1. Juli 2015 endgültig in Kraft. getreten ist.

Hintergrund

Die Beförderung gefährlicher Güter im PKW oder Kombi ist im gewerblichen Bereich
tägliche Praxis. Auch in der chemischen Industrie werden kleinere Gefahrgutmengen häufig im PKW transportiert (z.B. im Außendienst durch die Mitnahme von Proben). Die Fahrzeugführer sind dabei mit komplizierten Transportvorschriften konfrontiert, einer Rechtsmaterie, die für Laien schwer verständlich ist. Insbesondere wenn nur gelegentlich Gefahrgut befördert wird, kann es zu Problemen kommen. Um hier Abhilfe zu schaffen und eventuelle Informationsdefizite auszuschalten, haben Experten des Verbandes der Chemischen Industrie die vorliegende Leitlinie erarbeitet.

Die Leitlinie soll mit Blick auf den Fahrzeugführer in kompakter Form den rechtlich verbindlichen Rahmen erläutern, auf Erleichterungen und Freistellungen bei bestimmten Kleinmengen hinweisen und über die Vorschriften hinausgehende, sicherheitsrelevante Empfehlungen zur Verfügung stellen. Spezifische firmenindividuelle Empfehlungen können darüber hinaus durchaus sinnvoll sein, da diese Verbandsleitlinie naturgemäß nicht alle Spezialfälle optimal abdecken kann. Auf die Notwendigkeit, vor der Mitnahme von Gefahrgut im Pkw die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Autoversicherung bzw. des jeweiligen Autovermieters oder Leasingsunternehmens zu prüfen, ob diesbzgl. Einschränkungen bestehen, wird ausdrücklich hingewiesen (s. auch Kapitel 6.1, Pkt. 14).

Zur besseren Lesbarkeit wurde der Leitfaden in der aktualisierten Form in zwei Teile geteilt. Teil 1 umfasst den Leitfaden selbst und Teil 2 die "Ergänzenden Informationen".

Weitere Informationen zu diesem Thema enthalten die Merkblätter der BG RCI A 013 „Beförderung gefährlicher Güter“ und A 014 (BGI 744) „Gefahrgutbeförderung im PKW“.

Geltungsbereich / Gültigkeit

Betrachtungsgegenstand sind Beförderungen von Gefahrgut mit Pkws, Kombis oder Kleintransportern gegebenenfalls incl. Anhängerbetrieb, im Geltungsbereich des ADR.

Damit die Aussagen gleichermaßen für innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderungen Gültigkeit besitzen, bleiben Ausnahmeregelungen unberücksichtigt. Die zu diesem Thema am häufigsten genutzten nationalen Ausnahmetatbestände sind unter Punkt 7.7 aufgeführt.

Die Leitlinie beruht auf der im Bundesgesetzblatt Kapitel II Nr. 23/2014 vom 13. Oktober 2104 bekannt gemachten 24. ADR-Änderungsverordnung, die zum 1. Januar 2015 (mit einer 6-monatigen Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2015) in Kraft trat.

Haftungsausschluss und Copyright

Dieser Leitfaden entbindet in keinem Fall von der Verpflichtung zur Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der Leitfaden wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch übernehmen der Verfasser und der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben, Hinweise, Ratschläge sowie für eventuelle Druckfehler. Aus etwaigen Folgen können deswegen keine Ansprüche weder gegen den Verfasser noch gegen den Verband der Chemischen Industrie e.V. geltend gemacht werden.

Das Urheberrecht dieses Leitfadens liegt beim VCI. Die vollständige und auszugsweise Verbreitung des Textes ist nur gestattet, wenn Titel und Urheber genannt werden.

Die vollständige Leitlinie selbst (Teil 1, 13 Seiten) finden Sie im Download-Bereich im Kopf dieser Seite ("Langfassung"); die "Ergänzenden Informationen (Teil 2, PDF, 28 Seiten) befinden sich an gleicher Stelle in der Sektion "Ergänzende Downloads".

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dipl.-Ing. Jörg Roth

Kontaktperson

Dipl.-Ing. Jörg Roth

Gefahrgut, Ladungssicherung, Transportsicherheit, TUIS, Verkehr und Logistik