EU-Pläne zur kollektiven Rechtsdurchsetzung gehen zu weit
Sammelklage: Keine amerikanischen Verhältnisse
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments befassst sich am 20. Juni 2018 mit dem Richtlinien-Entwurf der EU-Kommission zu Sammelklagen. Aus Sicht des VCI bietet dieser keinen ausreichenden Schutz vor Klagemissbrauch. Vor allem bei der Klagebefugnis und der Drittfinanzierung gebe es deutlichen Nachbesserungsbedarf. Der VCI empfiehlt, sich an den Regelungen zur Vermeidung des Klagemissbrauchs zu orientieren, wie diese in Deutschland kürzlich beschlossen wurden.

Mit deutlicher Kritik reagiert der Verband der Chemischen Industrie (VCI) auf den Richtlinien-Entwurf der EU-Kommission zu Sammelklagen, mit dem sich der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments morgen in einer ersten Aussprache befassen wird. „Wir begrüßen zwar, dass die EU-Kommission den Missbrauch von Sammelklagen verhindern möchte. Umso unverständlicher ist es, dass sie an vielen Stellen hinter ihrem selbst gesteckten Ziel zurückbleibt“, kommentiert VCI-Rechtsexperte Berthold Welling den Richtlinien-Entwurf.
Vor allem bei der Klagebefugnis und der Drittfinanzierung gebe es deutlichen Nachbesserungsbedarf. „Im parlamentarischen Verfahren muss sichergestellt werden, dass die EU-Sammelklage den Interessen der geschädigten Verbraucher nützt. Und keine amerikanischen Verhältnisse entstehen, bei denen im Wesentlichen die Interessen institutioneller Investoren in Sammelklageverfahren bedient werden“, so Welling. Er fordert ein Finanzierungsverbot von Klagen durch Drittorganisationen. Der VCI-Rechtsexperte empfiehlt, dass der europäische Gesetzgeber Rücksicht auf die Rechtsentwicklungen in den Mitgliedstaaten nimmt und sich beispielsweise an den Regelungen zur Vermeidung des Klagemissbrauchs orientiert, wie diese in Deutschland kürzlich beschlossen wurden.
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