„Allianz für Lobbytransparenz“

Mehr Transparenz in der Interessenvertretung

25. März 2021 | Pressemitteilung

Langfassung zu diesem Dokument

Als einen halbherzigen Schritt bezeichnet die „Allianz für Lobbytransparenz“ das geplante Lobbyregister der Bundesregierung. Das entsprechende Gesetz, das der Bundestag am heutigen Donnerstag verabschieden wird, weist zwar in die richtige Richtung, aber zentrale Forderungen der „Allianz“ bleiben unberücksichtigt.

Die Einführung eines Lobbyregisters soll die Transparenz erhöhen und das Vertrauen in die Politik wieder stärken. - Bild: © VCI/Daniel
Die Einführung eines Lobbyregisters soll die Transparenz erhöhen und das Vertrauen in die Politik wieder stärken. - Bild: © VCI/Daniel

Nach Auffassung der „Allianz“ ist zu begrüßen, dass ein Gesetz zum Lobbyregister überhaupt zustande gekommen ist und dies auch Verhaltensregeln für Interessenvertreterinnen und -vertreter vorschreibt. Wegen der vielen Ausnahmen und dem Fehlen eines exekutiven Fußabdrucks kann aber von wirklicher Transparenz im Lobbygeschehen nicht gesprochen werden. Für eine wirkungsvolle Nachvollziehbarkeit in der Interessenvertretung bedarf es aber gleicher Regeln für alle mit einem exekutiven Fußabdruck. Ein weiteres Manko ist das Fehlen einer unabhängigen Instanz zur Kontrolle der neuen Regelungen. Dafür braucht es einen mit entsprechenden Kompetenzen und Ressourcen ausgestatteten Lobbybeauftragten.

Daher sollte das jetzt verabschiedete Gesetz spätestens in der nächsten Legislaturperiode ergänzt werden. Hier muss eine künftige Regierungskoalition unbedingt nachbessern. Wenn man das Vertrauen in den politischen Prozess ernsthaft stärken möchte, darf man nicht in Trippelschritten vorangehen.

Hintergrund

Im Juni 2019 haben sich sechs Organisationen zur „Allianz für Lobbytransparenz“ zusammengeschlossen. Gemeinsam setzen sie sich für Fairness, Offenheit, Transparenz und Integrität in der politischen Interessenvertretung ein. Hierfür fordern sie ein umfassendes Interessenvertretungsgesetz durch die Einführung eines Lobbyregisters sowie eines „legislativen/exekutiven Fußabdrucks“, bei dem Interessenbeteiligung und -abwägung in der Begründung von Gesetzentwürfen dokumentiert und erläutert werden. Darüber hinaus soll ein Lobbybeauftragter die Einhaltung des Interessenvertretungsgesetzes überwachen und dem Deutschen Bundestag regelmäßig einen Lobbybericht vorlegen.

Weiterführende Informationen

Eckpunktepapier „Allianz für Lobbytransparenz–Gemeinsam für eine transparente Interessenvertretung“, Juni 2019PDF | 312 kB | Stand: 28. Juni 2019

Kontakt:

  • Transparency International Deutschland e.V.
    Adrian Nennich, Pressesprecher
    presse@transparency.de , Tel.: 030 - 54 98 98 15
  • Verband der Chemischen Industrie e.V.
    Monika von Zedlitz, Pressesprecherin
    presse@vci.de , Tel. 069 - 25 56 14 73
  • Verbraucherzentrale Bundesverband
    Franka Kühn, Pressesprecherin
    presse@vzbv.de , Tel. 030 - 258 00 - 525 | Mobil: 0160 - 388 97 12
  • DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.
    Anne-Katrin Moritz, Pressesprecherin
    moritz@familienunternehmer.eu , Tel. 030 - 300 65 – 440 | Mobil: 0151 – 108 550 33
  • Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
    Alexander Mihm, Pressesprecher
    BDI-Presseteam@bdi.eu , Tel.: 030 - 20 28 14 50
  • NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.
    Julian Bethke, Pressereferent
    Presse@NABU.de , Tel.: 030 - 28 49 84 - 1538 oder Mobil: 0152 591 896 58
  • Phineo gAG
    Juliane Werlitz, Pressesprecherin
    Juliane.werlitz@phineo.org , Tel.: 030 520 065 376
  • Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften
    Amid Jabbour, Leiter politische Beziehungen
    jabbour@bvkap.de , Tel.: 030 306 982 27


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