Die Energieintensiven Industrien in Deutschland zum Papier von Bundesminister Gabriel

Bewertung der Eckpunkte des BMWi zum Strommarkt

26. März 2015 | Position

Langfassung zu diesem Dokument

Die Energieintensiven Industrien in Deutschland (EID) sehen besonders den nationalen Eingriff in das EU-weite Emissionshandelssystem durch die Pläne für einen Klimabeitrag des Kohleverstromungssektors als kritisch an. Die Entstehung eines ineffizienten nationalen Systems würde die Tür für beliebige staatliche Eingriffe in das ursprünglich marktwirtschaftliche Konzept des Emissionshandels öffnen. Im Falle einer künftigen Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung müsse diese diskriminierungsfrei für alle Versorgungsaufgaben und unabhängig von der Einspeisung in einen bestimmten Netztypus erfolgen.

CO2-Minderungsbeitrag des Stromsektors

Um die Reduktion der bereits im Klimaprogramm 2020 festgelegten 22 Mio. Tonnen/Jahr zusätzlich im Kohleverstromungssektor umzusetzen, möchte das BMWi eine nationale Abgabeverpflichtung von CO2-Zertifikaten zusätzlich zum EU-Emissionshandels einführen.

Hierbei handelt es sich definitiv um einen nationalen Eingriff in das EU-weite und mit der Novelle der Richtlinie 2009 einheitlichen Emissionshandelssystems. Mit diesem Vorschlag wird praktisch wieder zurückgekehrt zu dem in der ersten und weitgehend auch noch 2. Handelsperiode praktizierten System der "nationalen Allokationspläne" bzw. der nationalen Ausprägungen des Emissionshandels, die allgemein als sehr ineffizient bewertet wurden. Der Energiesektor soll demnach in der „deutschen Variante des ETS“ anders behandelt werden als in den anderen Ländern.

Der Ansatz geht schon von der Fehlbeurteilung aus, dass ein nationales Klimaschutzziel auch von Sektoren erfüllt werden muss, die dem EU-weiten ETS unterliegen. Ein nationales Ziel muss sich auf die Sektoren außerhalb des Emissionshandels beschränken. Nationale Sonderregelungen in EU-einheitlich geregelten Sektoren führen nur zu räumlichen Verlagerungen im System.

Das hier vorgeschlagene System führt unweigerlich zu steigenden Strompreisen und damit zu Belastungen der Verbraucher, insbesondere der energieintensiven Industrien. Bei dieser Kostensteigerung wäre ein Ausgleich durch die Carbon Leakage- Regelung nicht möglich, weil der Strompreisanstieg durch nationale CO2-Sonderkosten oberhalb des EU-Marktpreises resultierte. Auch ist keinesfalls gewährleistet, dass die im internationalen Wettbewerb stehende Industrie durch das System nicht belastet wird. In bestimmten Fällen der industriellen Eigenerzeugung, etwa aus Kuppelgasen der Eisen- und Stahlerzeugung, werden die Freigrenzen weit überschritten. Massive Kostenbelastungen, die auch im Widerspruch zur Carbon-Leakage-Regelung im europäischen Emissionsrechtehandel stünden, würden zu schweren Wettbewerbsnachteilen in- und außerhalb der EU führen.

Somit droht mit diesem Vorschlag der Beginn einer Abwendung von einem (sinnvollen und gewollten) mindestens europäischen System (das eigentlich global gestaltet sein sollte) hin zu einem sehr viel weniger effizienten, nationalen System. Zudem wird die Tür damit geöffnet für beliebige staatliche Eingriffe in das ursprünglich marktwirtschaftliche Emissionshandelssystem. Damit nimmt die Planungssicherheit für Unternehmen weiter ab.

Es bleibt auch zu hinterfragen, ob dieser Weg rechtlich kompatibel mit dem EU-Recht im Emissionshandelssystem ist. Dabei muss dringend geprüft werden, ob eine solche nationale Abwandlung des europäisch einheitlichen Systems und dazu noch selektiv auf eine einzelne Emittentengruppe bezogen, EU-konform ist. So führt die einseitige Verknappung von Emissionsrechten zu höheren CO2-Preisen, ohne dass die anderen EU-Mitgliedstaaten in diese Entscheidung einbezogen wären.

Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung

Das BMWI will die künftige Förderung auf die Erhaltung hoch effizienter und klimafreundlicher, gasbetriebener KWK-Anlagen der öffentlichen Versorgung konzentrieren und diese zusätzlich fördern. Für die hocheffiziente Kraftwärme-Kopplung der energieintensiven Industrie soll es beim Status quo bleiben.

Eine Verbesserung der Situation (höhere Förderung) soll lediglich auf die Stadtwerke (Kraftwerke in der öffentlichen Versorgung) begrenzt werden. Die wirtschaftliche Situation für öffentliche und industrielle KWK ist durchaus ähnlich. Zumindest bei der industriellen KWK, die nicht der Eigenerzeugung dient, gibt es gar keinen Unterschied. Auch speisen zur Eigenerzeugung genutzte Anlagen partiell ins öffentliche Netz ein. Wenn sich der Gesetzgeber für eine Förderung entschließt, muss diese diskriminierungsfrei für alle Versorgungsaufgaben und unabhängig von der Einspeisung in einen bestimmten Netztypus erfolgen. Hinzu kommt, dass für Neuanlagen in der Eigenerzeugung bereits eine Belastung von 40% der EEG-Umlage vorgesehen ist und derzeit gerade mit der EU um eine Belastung (im Gespräch sind 20% der EEG-Umlage) für die Bestandsanlagen gerungen wird. Sollte eine solche Belastung der Bestandsanlagen, wie von der EU-Kommission gefordert entstehen, werden immer mehr industrielle KWK-Anlagen in die Unwirtschaftlichkeit rutschen und dieser KWK-Anteil verschwinden. Von einer im Rahmen der EEG-Diskussion zugesagten Kompensation der neuen EEG-Belastung durch Regelungen im KWKG ist jetzt keine Rede mehr. Hier muss eine einheitliche Regelung für alle KWK-Anlagen gefunden werden.

Strommarkt 2.0

Das BMWI möchte, um Wettbewerb und Innovation zu entfachen, u.a. die Regelenergiemärkte für flexible Lasten öffnen. Dazu sollen Netzentgelte und andere Abgaben reformiert werden, damit die Preissignale beim Verbraucher ankommen.

Flexible Lasten der Industrie können in Zukunft einen größeren Beitrag als heute für die Stabilisierung des Strommarktes leisten. Noch bestehende Hemmnisse auf den Regelenergiemärkten und im Bereich der Netzentgelte sind abzubauen. Allerdings darf es keine wie im Grünbuch erwähnte Dynamisierung der EEG-Umlage als Anreiz zur Lastverschiebung geben. Produktionsbedingt können Industrieanlagen können nicht zu jeder Zeit die schwankende Einspeisung erneuerbarer Energien ausgleichen.

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Matthias Belitz

Bereichsleitung Nachhaltigkeit, Energie und Klimaschutz