- Datum
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13.06.2019 - 14.06.2019
09:30 Uhr - 12:30 Uhr
- Ort
- Technologie - und Tagungszentrum (www.ttz-marburg.de) Softwarecenter 3 35037 Marburg
- Veranstalter
- Förderkreis der Forschungsstelle für Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg
- Kontaktperson
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Ursula Kirchner
E-Mail: kirchner@vci.de
Programm und AnmeldungPDF | 343 kB | Stand: 08. April 2019
Das Pharmarecht ist bekanntermaßen eine klassische Mischmaterie aus Zivil-, Verwaltungs-, Sozial- und Strafrecht. Stets in all diesen Bereichen auf dem Laufenden zu bleiben, ist kaum in einem adäquaten Rahmen zu bewältigen.
Der Marburger Workshop zum Medizin- und Pharmarecht 2019 informiert über die wichtigsten Entwicklungen des vergangenen Jahres. Anwälte namhafter Fachkanzleien berichten praxisnah und kompetent über Gesetzesänderungen, aktuelle gerichtliche Entscheidungen sowie europäische und nationale Rechtsetzungsvorhaben. Auch ist die fachliche Diskussion mit den Referenten und innerhalb des Auditoriums Teil der Veranstaltung. Der auf 50 Teilnehmer begrenzte Rahmen schafft hierfür optimale Bedingungen.
Termin:
13. Juni 2019, 09:30 – 17:45 Uhr und 14. Juni 2019, 09:00 – 12:30 Uhr
Am 13. Juni besteht ab 18:30 Uhr die Möglichkeit zur Teilnahme an der feierlichen Zertifikatsverleihung der Zusatzqualifikation Pharmarecht. Im Anschluss an die Verleihung der Zertifikate ist ein Austausch mit den Absolventen der Zusatzqualifikation Pharmarecht im Rahmen eines gemeinsamen Abendessens in geselligem Beisammensein vorgesehen.
Zielgruppe:
Willkommen ist jeder, der sich über die aktuellen Entwicklungen im Medizin- und Pharmarecht informieren möchte.
Gebühren:
€ 450,-. Bei gleichzeitiger Anmeldung von zwei Personen der gleichen Firma/Kanzlei/Institution beträgt die Teilnahmegebühr € 350,- pro Person (gilt nur bei Anmeldung vor dem Veranstaltungstag. Bitte Sammelanmeldung beifügen).
Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zahlen € 200,-; für Studenten, Referendare und Doktoranden gilt eine Gebühr i.H.v. € 50,-. Die Teilnahmegebühr ist nach Rechnungserhalt zu zahlen (steuerbefreit, daher MwSt. nicht ausweisbar).
Dieser Workshop wird in der Regel von den Rechtsanwaltskammern als Fortbildungsveranstaltung gemäß § 15 FAO anerkannt.