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REACH-Umsetzung • Hoher Arbeitsaufwand und Zeitdruck in den Unternehmen Die Umsetzung der europäischen Chemikalienverordnung REACH stellt die Chemie-Unternehmen vor große Herausforderungen. Der Abstimmungs- und Arbeitsaufwand für die gemeinsame Registrierung eines Stoffes durch mehrere Unternehmen bei der ECHA ist deutlich höher als erwartet. Arbeitslast und Zeitdruck werden durch die ebenfalls bis Dezember 2010 erforderliche Meldung aller in Verkehr befindlichen Stoffe in das neue Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis nach der CLP-Verordnung zusätzlich verschärft (Umsetzung GHS). Hinzu kommen die späte Verfügbarkeit und mehrfache Versionsänderungen notwendiger IT-Instrumente. • Keine Verschärfungen innerhalb der ersten Übergangsfrist Kommission, ECHA und Mitgliedstaaten diskutieren neue striktere Auslegungen von REACH (z. B. für Zwischenprodukte), obwohl die Umsetzungspläne in den Unternehmen für die Registrierungen in 2010 längst festgelegt sind. Die bisherigen Vorgaben sind bereits sehr anspruchsvoll und die Industrie tut alles, um ihre REACH-Anforderungen fristgerecht zu erfüllen. Dies darf nicht durch neue zusätzliche inhaltliche Anforderungen und formale Vorgaben weiter erschwert werden. • Pragmatische Entscheidungen für Dossier-Einreichung erforderlich Es werden dringend pragmatische Vorgaben der EU-Kommission und der ECHA zur Einreichung von Registrierungsdossiers benötigt, damit die Unternehmen die Fristen einhalten können. Der VCI arbeitet mit Cefic intensiv an Lösungsvorschlägen für die identifizierten Hemmnisse. Diese Vorschläge sollten die Behörden in Brüssel und Helsinki berücksichtigen, damit REACH erfolgreich umgesetzt werden kann. • Auswahl der zulassungspflichtigen Stoffe muss allein nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgen - wie in der REACH-Verordnung vorgesehen Das Verfahren für die Aufnahme von Stoffen in die Kandidatenliste für das Zulassungsverfahren ist in der REACH-Verordnung festgelegt. Es orientiert sich strikt an wissenschaftlichen Kriterien. Weitere Stofflisten von Umweltverbänden und anderen Organisationen dürfen bei der Auswahl der Stoffe für das Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
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