Dieser Leitfaden hilft bei den Themen Arbeitsschutz, Gefahrstoffe und Gefahrgut: ·die Sprache der Experten für Arbeitsschutz, Gefahrstoffe, Gefahrgut usw. besser zu verstehen, ·Ihre Kenntnisse über das Sicherheitsdatenblatt zu vertiefen, ·Ihre Kunden über den Inhalt des Sicherheitsdatenblatts besser zu informieren. Der Leitfaden alleine ist kein Ersatz für die in der REACH-Verordnung geforderte fachliche Qualifikation für das Erstellen von Sicherheitsdatenblättern. Hierzu sind vertiefte Kenntnisse und Voraussetzungen erforderlich. Er kann jedoch für die Aus- und Weiterbildung zur fachkundigen Person genutzt werden. Behandelt werden alle Kapitel des Sicherheitsdatenblatts und es werden Tipps für die Praxis gegeben. Als Hintergrundinformationen werden zahlreiche gesetzliche Grundlagen erläutert. In einem speziellen Kapitel wird das Einstufungs- und Kennzeichnungsverfahren der EG für gefährliche Stoffe und Zubereitungen ausführlich vorgestellt. Die Verpflichtungen zur Kommunikation in der Produktkette gemäß REACH Titel IV traten am 1. Juni 2007 in Kraft. Die Richtlinie zum Sicherheitsdatenblatt 91/155/EWG wurde gleichzeitig aufgehoben. Vorerst sind die Neuerungen durch REACH aufgenommen worden soweit sie bereits seit dem 1. Juni 2007 anzuwenden sind. Weitere Pflichten, die sich im Zeitlauf der Anwendungsfristen ergeben – z. B. nach der Registrierung – werden sukzessive in den Leitfaden übernommen. Dieser Leitfaden entbindet in keinem Fall von der Verpflichtung zur Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Der Leitfaden wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch übernehmen der Verfasser und der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben, Hinweise, Ratschläge sowie für eventuelle Druckfehler. Aus etwaigen Folgen können deswegen keine Ansprüche weder gegen den Verfasser noch gegen den Verband der Chemischen Industrie e.V. geltend gemacht werden. Der VCI haftet nicht für Schäden durch die Nutzung der zur Verfügung gestellten Informationen. Dies gilt nicht, wenn sie vom VCI oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Das Urheberrecht dieses Leitfadens liegt beim VCI. Die vollständige oder auszugsweise Verbreitung des Textes ist nur gestattet, wenn Titel und Urheber genannt werden. |
Externe Links:
|