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22. Oktober 2009

VCI-Leitfäden Nano (engl.; PDF)

 

VCI-Position Produktverantwortung Nano

 

VCI-Stellungnahme zum UBA-Hintergrundpapier „Nanotechnik für Mensch und Umwelt“

Nanomaterialien: Industrie handelt verantwortlich

Die chemische Industrie geht verantwortungsvoll mit Nanomaterialien um. Das zeigen zahlreiche eigene Sicherheitsprogramme der Unternehmen sowie ihre enge Kooperation mit der Wissenschaft und ihre Mitarbeit zum Beispiel im Projekt NanoCare, das vom Bundesforschungsministerium gefördert wird. Zudem arbeitet die chemische Industrie intensiv im Nano-Dialog der Bundesregierung mit. „Die jetzt vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichte Zusammenfassung von Erkenntnissen enthält keine neuen Erkenntnisse, sondern ausschließlich bekannte Fragestellungen. Sie werden bereits seit mehreren Jahren in nationalen und internationalen Forschungsprogrammen, an denen sowohl das UBA als auch die Industrie beteiligt sind, detailliert wissenschaftlich untersucht“, betont Dr. Gerd Romanowski, Geschäftsführer Wissenschaft, Technik und Umwelt im Verband der Chemischen Industrie (VCI). Die bisher national und international durchgeführte Sicherheitsforschung hat keine Erkenntnisse dafür gebracht, dass derzeit auf dem Markt befindliche „Nano-Produkte“ Mensch oder Umwelt schädigen. Vielfältige Messungen am Arbeitsplatz haben keine signifikant über der natürlichen Hintergrundbelastung liegende Exposition ergeben.

 

Mit Blick auf die Herausforderungen der Zukunft hob Romanowski hervor, dass die Nanotechnik vielfältige Chancen für Umwelt und Ressourcenschonung biete.

 

Deutsche und europäische Gesetze zum Schutz für Mensch und Umwelt gelten auch für Nanomaterialien. Um diese Gesetze sachgerecht auf Nanomaterialien anzuwenden, hat der VCI mehrere Leitfäden für seine Mitgliedsunternehmen erstellt – so zum Beispiel zur Registrierung von Nanomaterialien unter REACH, zur Risikobewertung, zur Informationsweitergabe in der Lieferkette, zur Sicherheitsforschung und zur Entsorgung von Abfällen, die Nanomaterialien enthalten.

 

„Das vom UBA geforderte Melderegister für Verbraucherprodukte ist überflüssig. So etwas wäre allenfalls europaweit sinnvoll und hierfür müsste eine international abgestimmte Definition von Nanomaterialien vorliegen“, erklärt Romanowski. Ein nationaler Alleingang sei aus Sicht der Chemie in beiden Fragen wenig sinnvoll.

 

Kontakt: VCI-Pressestelle

Telefon: 069 2556-1496

E-Mail:

 

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