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VCI-Stellungnahme zum Beschluss des Deutschen Bundestages „Nanotechnologie – Gezielte Forschungsförderung für zukunftsträchtige Innovationen und Wachstumsfelder“ Nanotechnologie fördern, Forschung stärken „Die gestern vom Deutschen Bundestag mit großer Mehrheit geforderte Förderung der Nanotechnologie ist gut für wirtschaftliches Wachstum und Wohlstand in Deutschland“, erklärt Dr. Gerd Romanowski, Geschäftsführer Wissenschaft, Technik und Umwelt im Verband der Chemischen Industrie (VCI) zur Verabschiedung des Antrags durch den Bundestag. Die meisten und außerdem vielversprechendsten künftigen Anwendungen der Nanotechnologie liegen in der Energieversorgung, beim Klimaschutz und bei der Ressourcenschonung. Mit Nanomaterialien können neuartige Produkte und Verfahren entwickelt werden – zum Beispiel für die organische Fotovoltaik oder leistungsfähigere Batteriesysteme für Elektroautos.
Die chemische Industrie unterstützt die Forderung des Bundestages, Fragen zur Sicherheit von Nanomaterialien ernst zu nehmen und die entsprechende Sicherheitsforschung zu intensivieren. Deshalb führen die VCI-Mitgliedsunternehmen eigene Untersuchungen durch; häufig in interdisziplinären Projekten wie NanoCare, NanoNature, Nanosafe, Nanoderm und Tracer, die von der öffentlichen Hand gefördert werden.
„Die bestehenden Chemikalien- und Umweltschutzvorschriften gelten auch für Nanomaterialien“, sagt der für Wissenschaft und Umwelt zuständige VCI-Geschäftsführer weiter. Da die Nanoskaligkeit eines Stoffes für sich genommen keine Gefahreneigenschaft darstelle, seien neue Spezialgesetze nicht erforderlich. Allerdings überprüfe man derzeit auf europäischer und internationaler Ebene in Bezug auf Nanomaterialien alle Testmethoden, mit denen gefährliche Eigenschaften von chemischen Stoffen ermittelt werden. Zudem arbeite die Chemieindustrie eng mit nationalen und europäischen Behörden zusammen, damit bestehende Gesetze auf Nanomaterialien sachgerecht angewandt werden.
Der VCI hat ein umfangreiches, international viel beachtetes Informationspaket herausgegeben. Dazu zählen: Leitfäden und Empfehlungen zum sicheren Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz, zur Behandlung von Nanomaterialien unter REACH, zur Information in der Lieferkette und zur Sicherheitsforschung.
Die von der Bundestagsmehrheit geforderte Registrierung von Verbraucherprodukten, die Nanomaterialien enthalten, lehnt Dr. Romanowski mit dem Hinweis auf eine unnötige Doppelregulierung und unter Verweis auf europäische Zuständigkeiten ab: „Auf EU-Ebene wurde in den letzten Wochen entschieden, Kosmetika und Lebensmittel, die Nanomaterialien enthalten, zukünftig europaweit zu registrieren. Bei diesen Produkten müssen Nanomaterialien als Inhaltsstoffe angegeben werden.“
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