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Stakeholder-Dialog
Nanomaterialien:
Frankfurt am Main, 05.03.2008
Dialogdokumentation
Die Vorträge und die Dokumentation finden Sie als PDF-Dateien im Downloadbereich (also available in english).
Erstellt durch die Stiftung Risikodialog 31.03.2008
- Dr. Heinz-G. Schäfer, Verband der Chemischen Industrie e.V. Dr. Schäfer präsentierte den Leitfaden und erläuterte dessen Aufbau und Empfehlungen, die auf denVCI-Dokumenten: „Fragebogen zur Überprüfung von Sicherheitsblättern“ (Mai 2004) und „Guidance for a Tiered Gathering of Hazard Information for the Risk Assessment of Nanomaterials“(Februar 2008) basieren. Der Leitfaden bezieht sich nach Definitionsentwurf des Technical Committees der International Standard Organisation (ISO) 229 „Nanotechnologies“ auf gezielt hergestellte Nanomaterialien und fokussiert auf Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts (SDB)mit besonderer Relevanz für Nanomaterialien (Arbeitsschutz, Umweltschutz, Verwendungen). Die Empfehlungen gehen in folgenden Bereichen über die gesetzlichen Vorschriften der europäischenREACH-Verordnung hinaus: ·Erhebung weiterer phys.-chem. Daten für Risikobewertung ·Im Einzelfall (spezielle Toxizität, hohes Expositionspotenzial) über REACH Anhang VII hinausgehende Ermittlung von HSE-Informationen nach den Anhängen VIII, IX und X ·Minimierung der Exposition am Arbeitsplatz bis zum Festlegen spezifischer Grenzwerte für Nanopartikel oder für bestimmte Nanomaterialien.
Unter anderem sollten folgende Informationen zu den physikalisch-chemischen Eigenschaften auf jeden Fall ermittelt werden: ·Verunreinigungsprofil ·Oberflächenchemie/Coating (nur soweit für die Risikobeurteilung und das Ausfüllen des Sicherheitsdatenblattes angemessen und notwendig) ·Wasserlöslichkeit ·Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser (wo relevant, z. B. für gecoatete Nanomaterialien) ·Morphologie, Kristallphase, Form, Oberflächenstruktur (qualitative Beschreibung) ·Partikelgröße und Größenverteilung ·Agglomeration und Aggregation in unbehandeltem Material und in Zubereitungen (qualitative Beschreibung) ·Spezifische Oberfläche ·Bekannte katalytische Aktivität
Auch wenn der Stoff oder die Zubereitung nicht als gefährlich eingestuft ist, sollte das Sicherheitsdatenblatt für die Informationsweitergabe genutzt werden. Die Identifizierung von Nanomaterialien in der Lieferkette - Dr. Anja Klauk, EU-Kommission, Generaldirektion Unternehmen
Frau Dr. Klauk berichtete, dass in Kürze eine Übersicht zur Behandlung von Nanomaterialien durch die EU-Gesetzgebung veröffentlicht wird ("Report on Regulatory Aspects of Nanotechnologies"). Noch in diesem Jahr wird sich außerdem eine Arbeitsgruppe der Kommission vertiefend mit Nanomaterialien im Rahmen von REACH befassen.
Kritisch wurde diskutiert, dass folgende Kriterien derzeit explizit noch nicht im VCI-Leitfaden zu den Sicherheitsdatenblättern aufgenommen sind: ·spezifische zu überwachende Parameter, wie Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz und/oder biologische Grenzwerte ·Maßnahmen zur Begrenzung und Überwachung der Exposition von Arbeitnehmern und Umwelt.
Diese Angaben würden angesichts der derzeitigverfügbaren Messtechnik und -methodik sowie aufgrund der mangelnden Grenzwerte für die Exposition mit Nanomaterialien noch Schwierigkeiten bereiten. Für eine Implementierung seien einige der heutigen Methoden zur Gefahren- und Expositionsbestimmung sowie zur Risikobeurteilung anzupassen.Diese Arbeit wird derzeit auf OECD- sowie auf der ISO-Ebene geleistet. Kritisch wurde ebenfalls angemerkt, dass zu Punkt 7."Handhabung und Lagerung"zusätzlich zur ggf. erforderlichen Empfehlung der Aerosolvermeidung weitere Arbeitsabläufe und Schutzmaßnahmen zur Prüfung empfohlen werden sollten.
Welche Instrumente zur Informationsweitergabe gibt es? - Dr. Barbara Richter, Bayer MaterialScience AG Frau Dr. Richter betonte die Relevanz intensiverDialoge mit Stakeholdern und die Einbettung von Fragen der Produktsicherheit und des Arbeitsschutzes in die Entwicklung neuer und innovativer Produkte, um Akzeptanz für Produkte auf Basis von Nanomaterialien zu finden. Ebenso wichtigsei die Abstimmung der Unternehmen hinsichtlich derKriterien zur Standardisierung von Prüfmethoden zur Risikobewertung.
Am Beispiel von Baytubes®(Dispersion) veranschaulichte Frau Dr. Richter,wie im SDB Verweise auf Einschränkungen von Anwendungen (z.B. „keine Sprühanwendungen“) dokumentiert werden können.Sie erläuterte an Beispielen, wie die folgenden Informationen übersichtlich und verständlich aufbereitet werden können: ·Informationenzur akuten Toxizität (dermal, oral und inhalativ) mit Angaben zum Versuchsaufbau, verwendeten Methoden und Ergebnissen ·Informationen zur primären Hautreizung, Schleimhautreizung und Sensibilisierungen ·Genotoxizitätstest und Mutagenitätstestsowie ·Umweltspezifischen Angaben zur biologischen Abbaubarkeit, Toxizität gegenüber Fischen, Daphnien, Algen und Bakterien. Frau Dr. Richter wies auf die Notwendigkeit hin, standardisierte Tests nach OECD-Vorgaben zu verwenden.
Paneldiskussion zu den Vorträgen am Vormittag Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer äußerten in der Paneldiskussion Fragen und erste Anregungen zum VCI-Leitfaden. Besondere Beachtung fanden folgende Punkte: ·Der VCI-Leitfaden ist eine Richtschnur für alle im VCI organisierten Unternehmen mit weitreichender Verbindlichkeit und kann der Rechtssprechung als Orientierungshilfe dienen. Der VCI hat allerdings keinen direkten Einfluss auf die Umsetzung der Empfehlungen in den einzelnen Betrieben undden nicht im VCI organisierten Unternehmen.Kritisch wurde deshalb die Frage diskutiert, ob ein Leitfaden eine ausreichend verbindliche Umsetzung der Anforderungen gewährleistet. ·Es wurde von einigen Teilnehmern Bedenken geäußert, dass Sicherheitsdatenblätter in vielen Fällen die Beschäftigten in den Produktionsstätten nicht erreichten. Hier sollte überlegt werden, ob die Möglichkeit besteht, Aktivitäten der Stakeholder zu initiieren, um eine erhöhte Aufmerksamkeit und einen besseren Informationsfluss in den Betrieben zu unterstützen. ·Es wurde angemerkt, dass die SDBInformationen zu Stoffeigenschaftenbeinhalten, die sich im Verarbeitungsprozess verändern könnten. Auf mögliche Veränderungen der sicherheitsrelevanten Parameter im Herstellungsprozess sei hinzuweisen. In diesem Zusammenhang wurde auch auf den eingeschränkten Nutzen der SDB für den Konsumenten hingewiesen. ·Es wurde anschießend kritisch diskutiert, ob durch REACH ein hinreichendes Risikomanagement für Nanotechnologien gewährleistet sei. Die Informationsanforderungen in REACH sollten nach Ansicht einiger Teilnehmer spezifiziert werden. ·Der VCI bot am Ende der Diskussion an, eine weitere Dialog-Veranstaltung zur Regulierung von Nanotechnologien durch REACH in 2008 durchzuführen.
Im Fokus: Das Sicherheitsdatenblatt - Dr. Eva Lechtenberg-Auffarth, Bundesanstalt für Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz, Dortmund
·unterschiedlichen Verwendungszwecken und –arten ·in allen Stufen des Lebenszyklus ·für Umwelt, Arbeitnehmer und Verbraucher zu gewährleisten. Um eine korrekte Informationsweitergabe zu ermöglichen,kann man auf den BDI-Standardsatzkatalog und den Informationen zum Sicherheitsdatenblatt und über Nanomaterialien auf der BAuA-Website zurückgreifen. Dort findet sich eine Auswahl allgemeingültiger Standardsätze, die durch branchenspezifische Standardsätze ergänzt werden können. Ergänzend empfiehlt Frau Dr. Lechtenberg-Auffarth: ·Entwicklung von praxisnahenund hinreichend genauen Beschreibungen für Verwendungen,Funktionen und Einsatzbereiche. ·Prüfung ob die Beschreibungen und ggf. erforderliche Expositions-Szenarien übereinstimmen.Der Anwender muss erkennen können, ob die beschriebene Verwendung undExpositions-Szenarien zutreffen. ·Umgang mit (noch) nicht einstufbaren Nanomaterialien:sinnvolle Hinweise auf mögliche Gefahren sind klar zu formulieren, ebenso ein Hinweis auf z. B. ungeklärte Eigenschaften (Verweildauer in der Luft) ·Wenn möglich, sollte auf einschlägige Branchenregelungen hingewiesen werden. ·Ggf. Hinweise auf Ersatzprodukte mit geringerem Risiko für bestimmte Verwendungen geben. Ähnlich wie Frau Dr. Klauk vertrat Frau Dr. Lechtenberg-Auffarth die Ansicht, dass Grenzwerte,geeignete Messverfahren sowie geeigneteEmpfehlungenzum Risikomanagement zu entwickeln und zu standardisierensind.
Workshop zur Diskussion des VCI-Leitfadens Anforderungen an die industrielle Lieferkette aus Sicht der Anwender – Einleitungsstatements: In drei kurzen Einleitungsstatements kommentierten die zukünftigen Anwender den VCI-Leitfaden aus ihrer Sicht und brachten Ergänzungen ein. Anschließend wurden weitere Anregungen aus den Diskussionen der Tischgruppen aufgenommen.
Impuls 1: Dr. Michael Overs, Nanogate AG
Die Arbeit mit dem VCI-Leitfaden für Nanomaterialien zeige erneut die Schwierigkeit der terminologischen Abgrenzung zwischen „Nanotechnologie“ und „herkömmlicher Technologie“, bei der auch Veränderungen vom Zwischenprodukt zum Endprodukt mit berücksichtigt werden müssten. Wichtig wäre hier eine konkrete Empfehlung für die Anwender. Grundsätzlich sei ein verantwortungsbewusster Umgang mit chemischen Produkten notwendig und vor allem vor dem Hintergrund einer extrem schwer einzugrenzenden Technologie von hoher Wichtigkeit. Der verantwortungsvolle Umgang sei außerdem systematisch auch den Konsumenten zu kommunizieren. Die Unternehmen müssten ausloten, welchen Beitrag die Sicherheitsdatenblätter dazu leisten könnten.
Dr. Kreis informierte über den weiterführenden Verarbeitungsprozess von Nanomaterialien für Coatings. BASF Coatings AG stellt keine Nanopartikel her, sondern bezieht Suspensionen mit Nanopartikeln von Zulieferern. Die erzeugten Pasten und Lacken enthalten bei der weiteren Verarbeitung keine frei verfügbaren Partikel.Entsprechend richtet sich die Gefährdungsermittlung und -beurteilung nach den Regeln für Lackaerosole und Schleifstäube. Es seinach Ansicht von Herrn Dr. Kreis erforderlich zu klären, ob sich aus dem Einsatz neuer Nanopartikel für die Lacksysteme Risikopotentiale ergeben, die über die bisher bekannten Risiken hinaus gehen. In den Sicherheitsdatenblättern der Zulieferer müssten somit ggf. zusätzliche Gefährdungspotenziale für die spezifischen Anwendungen im Bereich der Coatings aufgeführt werden.
Herr Wriedt beschrieb die Anforderungen an die industrielle Lieferkette aus Sicht des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Bei der Entwicklung von Kommunikationsinstrumenten zur Informationsweitergabe sei es empfehlenswert, insbesondere den Vertrieb mit einzubeziehen, um eine bessere Verständlichkeit der Daten zu gewährleisten. Er verwies auf die Notwendigkeit einer detaillierten Stoffcharakterisierung(im SDB oder im technischen Merkblatt) zur technischen Spezifizierung und zur Gefährdungsbeurteilung des Verwenders. Gleichzeitig werde mit der Charakterisierung die Vergleichbarkeit der Daten von Produkten anderer Hersteller gegeben und die notwendige Voraussetzung für Expositionskataster exponierter Beschäftigter gelegt. Die hierzu erforderlichen Parameter müssten schnellstens verbindlich festgelegt und standardisiert werden. Herr Wriedt empfahl außerdem, im SDB freie Nanomaterialien vorsorglich als Gefahrstoffzu bewerten (auch wenn sie nicht als solche eingestuft sind) und sie dementsprechend einer Gefährdungsbeurteilung gem. GefStoffV zu unterziehen (vgl. § 3 (1) Nr. 4 GefStoffV). Ebenfalls als zusätzliche Maßnahme regte Wriedt an, das SDB um Expositionsszenarienzu ergänzen auch dann, wenn dies nach REACH-VO nicht verpflichtend ist.
Ergebnisse des Workshops zur Diskussion des VCI-Leitfadens: Im Anschluss an die Einleitungsstatements erarbeiteten die Anwesenden an Tischgruppen Anregungen und Ergänzungen zum VCI-Leitfaden und darüber hinausgehende Begleitmaßnahmen. Die Ergebnisse wurden im gesamten Plenum vorgestellt, ergänzt und von der Moderatorin Dr. Antje Grobe und ihrem Team in Abstimmung mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in einem Simultanprotokoll festgehalten.
Ergebnisse:
Generelle Hinweise für den Einleitungsteil ·Zusätzlich zu den technischen Aspekten (Wissen und Information) des Leitfadens sollten Wertehaltungen zum Umgang mit Nanomaterialien vermittelt werden. ·Die Pflicht zur Überprüfung der im SDB gegebenen Hinweise sollte deutlicher kommuniziert werden. ·Es sollte im Leitfadendeutlicher darauf hingewiesen werden, dass der gesamte Lebenszyklus der Materialienals solche im SDB zu berücksichtigen istund ggf. Informationen z.B. zur Weiterverarbeitung und Entsorgung ergänzt werden sollten. ·Es wurde empfohlen, deutlicher hervorzuheben, worauf sich das SDB bezieht. D.h. ·(a) nur auf Stoffe und Zubereitungen, nicht auf Produkte ·(b) auf die Lieferkette, nicht auf den privaten Endkunden
Empfehlungen für inhaltliche Erweitung des Fokus: ·Die Inhalte des VCI-Leitfadens beziehen sich zu sehr auf Pulver, andereAnwendungsformen und Expositionswege werden zu wenig beachtet. ·Einige Workshop-Teilnehmer regten an, dass der Leitfaden Hinweise zum Umgang mit agglomerierten Stoffen, die ggf. bei Anwendung in nanoskalige Primärpartikel zerfallen, anbieten sollte. Die Angaben im Sicherheitsdatenblatt (SDB) müssen mit der Partikelgrößenverteilung korrelieren. Sind besondere Anwendungen oder Verwendungen vorgesehen, sind diese mit in Betracht zu ziehen. ·Einige Teilnehmer diskutieren die möglichen Folgen des Umgangs mit Nicht-Nanomaterialien, bei deren Weiterverarbeitung freie Nanopartikel entstehen können.
Gewünschte Beispiele oder Formulierungshilfen: ·Im Anhang des Leitfadens und auf den Websites des Verbandessolltennach Anregungen der TeilnehmendenBeispiel-Sicherheitsdatenbläter fürhäufig verwendete Materialien zur Verfügung gestellt werden, die einen idealen Aufbau zeigen. ·Gewünscht werden des Weiteren Formulierungshilfen für Gefahrenhinweise. ·Geeignete Empfehlungen für die Handhabung, Lagerung von Nanomaterialien und adäquate technische Maßnahmenzum Risikomanagement sollten dem Leitfaden SDB beigefügt und in Listenform zusammengestellt werden. ·Empfehlungen zur freiwilligen Expositionsmessung sollten bereitgestellt werden. ·Der Leitfaden sollte Hinweise enthalten, wie Unternehmen fehlendeAngaben begründen sollten undwelche rechtlichen Vorgaben hierbei zu berücksichtigen sind.
Terminologie: ·Der Terminus „Produkt“ sollte aus dem Leitfaden herausgenommen werden und durch „Stoff/Zubereitung“ ersetzt werden. ·Formulierung der Anwendungsfelder des SDB überprüfen:Abschnitt 2 auf Seite 3: Bereiche, die rechtlich gesondert geregelt sind (Tabakerzeugnisse u. a.) sind unklar formuliert. ·Die Unterscheidung von Nanopartikeln und Nanomaterialiensollte abschließend geklärt und eine Einigung auf eine einheitliche Terminologie gefunden werden.
Abschlusspanel: Reaktionen von Politik, Behörden, NGOs und Industrie Moderation Dr. Antje Grobe, Stiftung Risiko-Dialog
Staatssekretär a.D. Wolf-Michael Catenhusen, Vorsitzender der Nanokommission der deutschen Bundesregierung betonte die wichtige Rolle deutscher Unternehmen in der internationalen Debattezum verantwortungsvollen Umgang mit Nanomaterialien.Lobend hob er die Aktivitäten des VCI hervor, der insbesondere im Dialog mit Stakeholdern eine Vorreiterrolle übernommen hat, konkrete Fragen des Arbeitsschutzes und mit dieser Veranstaltung Fragen zurInformation entlang der Lieferkette aktiv anzugehen. Er wies darauf hin, dass das Sicherheitsdatenblatt als wichtiges Instrument für Anwender in der Industrie,nicht aber als Kommunikationsinstrument gegenüber dem Endverbraucher konzipiert sei. Hierseieine entsprechend sinnvolle Form zu finden, um Transparenz für den Verbraucher zu gewährleisten und Vertrauen aufzubauen. Möglicherweise könnten hierfür die Informationen aus den SDB aufbereitet werden. Herr Catenhusen beschriebden Dialog zum verantwortlichen Umgang mit Nanotechnologien als einen gemeinsamen Lernprozess und besondere Chance, die Interessen unterschiedlicher Stakeholdergruppen konstruktiv für eine erfolgreiche Umsetzung der technologischen Potenziale von Nanomaterialien am Innovationsstandort Deutschland zusammenzubringen.
Ministerialrat Dr. Helmut Klein, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, bewertete die Aktivitäten des VCI ausdrücklich positiv. Entscheidendseifür ihn gegenwärtig die Kommunikation zwischen den Industrieverbänden innerhalb der Europäischen Union. Im europäischen Verband der Chemischen Industrie (CEFIC) zeige sich, dassdie Position der Bundesregierung nicht immer von allen EU-Mitgliedsländern mitgetragen wird. Auch der Dialog zwischen den verschiedenen Verbänden der unterschiedlichen Industriezweige müsseseiner Meinung nach intensiviert werden. Er empfahl, dem Leitfaden Musterbeispielebeizufügen und beides auf internationaler Ebene einzuspeisen. Die Offenheit der präsentierenden Unternehmen der Veranstaltung wurde positiv hervorgehoben. Zudem plädierte er für ein in der Industrie abgestimmtes Vorgehen zur Schließung dervon Frau Dr. Klauk angesprochenen Wissenslücken auf Basis von freiwilligen Vereinbarungen. Henning Wriedt, Kooperationsstelle Hamburg, Projekt NanoCap, beschrieb den VCI-Dialog als einen spannenden, offenen Prozess und lobte die positive Entwicklung hinsichtlich der Offenlegung relevanter Daten durch die Unternehmen. Besonders die Beispiele zur konkreten Gestaltung von SDB wertete Wriedt als wertvollen Schritt in diese Richtung. Er plädierte dafür, die Anforderungen der REACH-Verordnung zum Umgang mit Nanomaterialien im Detailzu analysieren, um offene Fragenidentifizieren zu können und die ggf. notwendigen Informationen mit den Stakeholdern zu diskutieren. Darüber hinaus hielt er die Ergänzung von Regulierungen durch freiwillige Vereinbarungen für sinnvoll. Abschließend merkte Herr Wriedt an, dass die frühzeitige Einbindung der Gewerkschaften im Umgang mit neuen Technologien nicht für Deutschland, aber für viele Länder der EU Neuland darstellt und Gewerkschaften wie Umweltverbände hier noch Erfahrungen zu sammeln haben. Dr. Gerd Romanowski, Verband der Chemischen Industrie e. V. verwies darauf, dass Sicherheitsdatenblätter zu chemischen Stoffen häufigim Internet zur Verfügung gestellt werden. Für Nanomaterialiensei dieses angesichts der öffentlichen Diskussion und dem Informationsbedarf dringend zu empfehlen. Als Kommunikationsinstrument für den Dialog mit dem Verbraucher eignet sich das SDB jedoch nicht. Hier seien die Unternehmen gefragt, passende Informationsangebote zu entwickeln. Insgesamt bewertete er die Veranstaltung als sehr positiv und dankte den Teilnehmern für die vielfältigen Anregungen zur Weiterentwicklung des VCI-Leitfadens. Einige der Vorschläge aus den Arbeitsgruppen, wie z.B. die Forderung nach Musterbeispielen würden sofort aufgegriffen und möglichst schnell umgesetzt. Als nächste Schritte werde der VCI weitere Informationen zum sicheren Umgang mit Nanomaterialien vor dem Hintergrund der REACH-Verordnung veröffentlichenund diese in einer Veranstaltung öffentlich diskutieren. 2009plant der VCI einen Stakeholder-Dialog zum Thema „Nano und Umwelt“. Die deutschechemische Industrie gemeinsam mit den US-Unternehmen seien die federführenden Kräfteder Industrie in der OECDWorking Party on Manufactured Nanomaterials.Um dieser internationalen Verantwortung gerecht werden zu können, habe diese Veranstaltungen einen wertvollen Beitrag geleistet.
Dr. Antje Grobe, Alexander Jäger, Viola Schetula Stiftung Risiko-Dialog, St. Gallen, Mai 2008
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