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Leitfaden für den Mehrfacheinsatz von FIBC aus Polyolefingewebe unter Berücksichtigung technischer und rechtlicher Aspekte

Stand: 17. September 2009

 

 

Entsprechend der abfallwirtschaftlichen Ziele der Verpackungsverordnung (VerpackV) sind die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt in erster Linie zu vermeiden.

 

Der erneuten Verwendung und der stofflichen Verwertung von Industrieverpackungen werden Vorrang vor der Beseitigung eingeräumt.

 

Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sind ebenfalls einer erneuten Verwendung oder einer Verwertung zuzuführen.

 

Die in der VerpackV in § 13 (1) angegebenen Grenzwerte für Schwermetalle gelten nicht für Verpackungen in eingerichteten Systemen zur Wiederverwendung.

 

Mehrwegverpackungen unterliegen nicht den Pflichten nach § 6 der VerpackV.

 

Es ist die Überzeugung von VCI und BMU, dass es sich bei wieder verwendbaren Verpackungen nicht um Abfall sondern um Produkt handelt, da hier die Zweckbestimmung der Verpackung nicht aufgegeben wird.

 

Aus Gründen der Kreislaufwirtschaft und zur Kostensenkung beim Packmitteleinkauf in den abfüllenden Unternehmen werden im vorliegenden Leitfaden Hilfestellungen gegeben, um Quellen aufzufinden, in denen der Gesetzgeber Regelungen getroffen hat, Normen vorhanden sind und Chemieunternehmen motiviert werden, flexible IBC verstärkt einem Wiedereinsatz zuzuführen.

 


 
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