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Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung 1. Deutschland • Kabinettbeschluss "Eckpunkte zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung in der 17. Wahlperiode" vom 27. Januar 2010 Die Bundesregierung plant weitere Entlastungsmaßnahmen, um das Regierungsprogramm "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" vom 25.04.2006 umzusetzen. Der aktuelle Kabinettbeschluss setzt die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26.10.2009 um. • Bis Ende 2011 will die Bundesregierung jene Kosten der Wirtschaft um 25 Prozent senken, die durch bundesrechtliche Informationspflichten (IP) verursacht werden. • Darüber hinaus wird die Bundesregierung bei zukünftigen Gesetzesvorhaben neben den Kosten, die aus Informationspflichten resultieren, auch den voraussichtlichen Erfüllungsaufwand ausweisen. Bis Mitte 2010 soll eine Definition und eine Methode zur Ermittlung dieser Erfüllungskosten entwickelt werden. Quelle: Nationaler Normenkontrollrat, Jahresbericht 2009, S. 65.
• Bis Mitte Juli 2010 will die Bundesregierung einen Gesamtplan zur Umsetzung weiterer Entlastungen beschließen. Hierzu stellt die Bundesregierung klar, dass nicht jedes einzelne Ressort das Abbauziel von 25 Prozent erreichen muss, sondern das Ziel durch die Bundesregierung insgesamt zu verwirklichen ist.
• Bilanz der bisherigen Arbeit der Bundesregierung • In den vergangenen zwei Jahren hat der Normenkontrollrat (NKR) rund 900 neu entstandene Gesetzesentwürfe geprüft. Insgesamt konnten so 3,3 Milliarden Euro neuer Bürokratiekosten vermieden werden. • Darüber hinaus wurden bereits bestehende Gesetze hinsichtlich der Informationspflichten überprüft. Die Messung wurde im Herbst 2008 abgeschlossen. Sie umfasste insgesamt 9.234 Informationspflichten, die zum Stichtag 30. September 2006 in Kraft waren. Das Ergebnis: Die Informationspflichten verursachen eine jährliche Belastung für Unternehmen in Deutschland von über 47 Milliarden Euro. Davon sind rund 22,5 Milliarden Euro vom nationalen Gesetzgeber veranlasst. 25 Milliarden Euro basieren auf EU- und internationalem Recht. • Informationspflichten werden mit Hilfe des Standardkosten-Modells (SKM) gemessen. Für jede Informationspflicht (IP) werden der jeweilige Zeitaufwand und gegebenenfalls die entstehenden Kosten in Euro ermittelt. Zu den Informationspflichten zählen alle Fälle, in denen Wirtschaft, Bürger oder Verwaltung durch den Staat verpflichtet sind, Anträge, Formulare und Statistiken auszufüllen. Auch die Verpflichtung, Nachweise und Dokumentationen zu führen, gehört dazu.
2. VCI-Studie zu den chemiespezifischen Belastungen im Umweltrecht • Die chemische Industrie ist von zahlreichen Informationspflichten betroffen. Nach vorsichtiger Schätzung entfallen auf die Unternehmen der Branche Bürokratiekosten aus Informationspflichten in Höhe von 700 Millionen Euro pro Jahr. Der VCI hat in einer Studie untersuchen lassen, wie hoch die Informationskosten der chemischen Industrie speziell aufgrund umweltrechtlicher Vorgaben sind. Das Ergebnis: Allein die aus dem Umweltrecht entstehenden Informationspflichten führen in der chemischen Industrie jährlich zu Kosten in Höhe von 40 Millionen Euro.
Bürokratiekosten nach Rechtsbereichen (Angaben in Millionen Euro) Quelle: Prof. Dr. Günther Schulze, Bürokratie- und Regulierungskosten in der chemischen Industrie, August 2009.
• Das SKM misst allerdings weder die Informationskosten aus EU-Verordnungen noch aus Regulierungen, die jünger als zwei Jahre sind. Deshalb sind beispielsweise die beträchtlichen Bürokratiekosten aus dem EU-Chemikalienrecht (REACH) nicht in der Gesamtsumme enthalten. • Die Bemühungen um Bürokratieabbau sind bisher auf den Abbau von Informationspflichten begrenzt. Andere bürokratische Lasten bleiben bisher unberücksichtigt. Die Studie zeigt, dass die gesamten Folgekosten aus gesetzgeberischer Tätigkeit erheblich höher sind. Beispielsweise gibt die Chemie-Industrie jedes Jahr über zwei Milliarden Euro aus, um Umweltschutzauflagen zu erfüllen.
3. Europäische Union • Die EU hat im Rahmen der Lissabon-Strategie 2002 den Aktionsplan „Verbesserung und Vereinfachung des Regelungsumfelds“ vorgelegt, aus dem 2005 die Initiative „Better Regulation“ hervorging. • Die wichtigsten Ziele der EU-Kommission im Rahmen dieser Initiative sind die Abschaffung überflüssiger Regelungen, eine größere Transparenz der Entscheidungsfindungsprozesse sowie der Abbau der Verwaltungslasten. • Damit die EU diese Ziele erreicht, hat sie Mindestnormen für Konsultationen eingeführt, um die betroffenen Kreise stärker in die Gesetzgebung einzubeziehen. • Weiterhin führt die Kommission seit 2002 Folgenabschätzungen durch, bevor sie Gesetze vorschlägt. Hierfür ist seit 2006 innerhalb der Kommission der Ausschuss für Folgenabschätzungen (Impact Assessment Board, IAB) zuständig. Insgesamt wurden bereits über 400 Folgenabschätzungen durchgeführt. Die Einrichtung eines tatsächlich unabhängigen Gremiums für Folgenabschätzungen nach Vorbild des deutschen Normenkontrollrates fehlt in der EU aber weiterhin. • Kommissionspräsident Barroso kündigte im September 2009 an, Folgenabschätzungen zukünftig auch bei wichtigen Komitologieverfahren durchführen zu wollen. • Um die Verwaltungskosten durch EU-Gesetze um 25 Prozent bis 2012 zu verringern, wurde 2007 die „Hochrangige Gruppe unabhängiger Interessenvertreter im Bereich Verwaltungslasten“ (HLG) unter der Leitung von Dr. Edmund Stoiber einberufen. Diese HLG hatte die Aufgabe, zunächst in 13 Politikfeldern die Verwaltungskosten zu ermitteln, die durch EU-Vorschriften entstehen. Sie sollte dann Vorschläge entwickeln, wie die Kosten verringert werden können. Laut HLG betrug die Verwaltungslast in den 13 bereits untersuchten Bereichen (wozu auch die Umweltgesetzgebung gehört) ca. 123,8 Milliarden Euro. Das von der Gruppe ermittelte Sparpotenzial liegt bei ca. 40,4 Milliarden Euro. Allerdings wurden bisher erst Maßnahmen beschlossen, deren gemeinsames Sparpotenzial auf ca. 7,6 Milliarden Euro beziffert wird. Diese Maßnahmen sollen in erster Linie dem Mittelstand zu Gute kommen, sind aber bisher noch kaum spürbar. • Mit der neuen EU-Kommission wird das Thema Bürokratieabbau dem Generalsekretariat und damit Kommissionspräsident Barroso direkt zugeordnet.
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