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Sollten Vorregistrierungsnummern in der Lieferkette mitgeteilt bzw. nachgefragt werden? Welche Aussagekraft hat eine Vorregistrierungsnummer?

Stand: 05.09.2008

 

“Relevancy of Pre-Registration Numbers”

Also available in English.

Please see the download below.

 

In der REACH-Verordnung ist eine Vorregistrierungsnummer nicht vorgesehen, sondernaus­schließlich eine Registrierungsnummer.

 

Die ECHA teilt für jeden einzelnen Stoff, der von einem Unternehmen (Rechtsperson) vor­registriertwurde, nach erfolgreicher Einreichung der Vorregistrierungsdaten eine eigeneVor­registrierungsnummer zu (Struktur: 05-xxxxxxxxxx-xx-0000). Die Nummer wird für jedeKombi­nation von Stoff und Rechtsperson separat generiert. Der gleiche Stoff erhält so, wenn er vonverschiedenen Herstellern / Importeuren vorregistriert wird, unterschiedlicheVorregistrierungs­nummern.

 

Es wurde diskutiert, ob die Vorregistrierungsnummer insbesondere nachgeschalteten Anwen­dernals einfacher Beleg dafür dienen kann, dass sie nur vorregistrierte bzw. registrierte Stoffe zukaufen.

 

In der Praxis wird ein und derselbe Stoff für den Einsatz in einer spezifischen Zubereitung oft jenach Verfügbarkeit, aktuellem Preis etc. von unterschiedlichen Herstellern bezogen. Wenn dann dieVorregistrierungsnummern immer an die Abnehmer weitergegeben werden, müssten immer wiederneue Kombinationen von Vorregistrierungsnummern für die enthaltenen Be­standteile dokumentiert,spezifischen Lieferungen zugeteilt und Abnehmern mitgeteilt werden. Da dieVorregistrierungsnummern nicht stoffspezifisch sind, können Abnehmer neue Nummern keinenbestimmten Stoffen zuordnen, so dass sie bei Änderungen fälschlicherweise eineRe­zepturänderung unterstellen könnten (sowohl beim Austausch einer oder mehrererVorregistrie­rungsnummern, als auch beim Hinzufügen zusätzlicher Vorregistrierungsnummern fürden gleichen Stoff aus unterschiedlichen Quellen).

 

Die Mitteilung von Vorregistrierungsnummern an Abnehmer würde in der gesamten Lieferkette zueinem erheblichen administrativen Aufwand führen – nicht nur beim Hersteller / Importeur, sonderninsbesondere auch bei nachgeschalteten Anwendern und Händlern, die die Nummerndokumentieren, spezifischen Chargen und Lieferungen zuordnen müssten und diese an ihreAbnehmer weitergeben müssten. Da zugekaufte Chargen eines Stoffes oder einer Zubereitung nurselten eins zu eins in eine einzige Charge einer eigenen Zubereitung eines Formulierers eingehenund Lieferketten sehr komplex sein können, würde schnell eine nicht mehr über­schaubare Situationentstehen.

 

Ein Abnehmer, der über Vorregistrierungsnummern informiert wird, hat keine Möglichkeit bei derECHA zu prüfen, ob für eine ihm genannte Vorregistrierungsnummer eine Vorregistrierungdurchgeführt wurde. Die ECHA veröffentlicht Anfang 2009 ausschließlich die Namen dervor­registrierten Stoffe.

 

Gegenüber einer Bestätigung des Herstellers / Importeurs, dass ein bestimmter Stoff bzw. die ineine Zubereitung (oder einem Erzeugnis) enthaltenen registrierungspflichtigen Stoffe vor­registriertwurden, kann durch die Weitergabe oder Abfrage von Vorregistrierungsnummern somit keinezusätzliche Gewissheit über erfolgte Vorregistrierungen erhalten werden.

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Diese Informationen, die bei Bedarf aktualisiert werden, stellt der VCI auf seiner Internetseite zur Verfügung. Sie wurden für die Service-Plattform "REACH umsetzen" erstellt - ein Angebot des VCI für seine Mitglieder. Im Text enthaltene Links zu dieser Plattform sind für Internetnutzer nicht zugänglich. Alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Eine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der Informationen wird nicht übernommen. Der VCI haftet nicht für Schäden durch die Nutzung dieser Informationen. Dies gilt nicht, wenn sie vom VCI oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

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