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Sollten Vorregistrierungsnummern in der Lieferkette mitgeteilt bzw. nachgefragt werden? Welche Aussagekraft hat eine Vorregistrierungsnummer? Stand: 05.09.2008
“Relevancy of Pre-Registration Numbers”
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In der REACH-Verordnung ist eine Vorregistrierungsnummer nicht vorgesehen, sondernausschließlich eine Registrierungsnummer.
Die ECHA teilt für jeden einzelnen Stoff, der von einem Unternehmen (Rechtsperson) vorregistriertwurde, nach erfolgreicher Einreichung der Vorregistrierungsdaten eine eigeneVorregistrierungsnummer zu (Struktur: 05-xxxxxxxxxx-xx-0000). Die Nummer wird für jedeKombination von Stoff und Rechtsperson separat generiert. Der gleiche Stoff erhält so, wenn er vonverschiedenen Herstellern / Importeuren vorregistriert wird, unterschiedlicheVorregistrierungsnummern.
Es wurde diskutiert, ob die Vorregistrierungsnummer insbesondere nachgeschalteten Anwendernals einfacher Beleg dafür dienen kann, dass sie nur vorregistrierte bzw. registrierte Stoffe zukaufen.
In der Praxis wird ein und derselbe Stoff für den Einsatz in einer spezifischen Zubereitung oft jenach Verfügbarkeit, aktuellem Preis etc. von unterschiedlichen Herstellern bezogen. Wenn dann dieVorregistrierungsnummern immer an die Abnehmer weitergegeben werden, müssten immer wiederneue Kombinationen von Vorregistrierungsnummern für die enthaltenen Bestandteile dokumentiert,spezifischen Lieferungen zugeteilt und Abnehmern mitgeteilt werden. Da dieVorregistrierungsnummern nicht stoffspezifisch sind, können Abnehmer neue Nummern keinenbestimmten Stoffen zuordnen, so dass sie bei Änderungen fälschlicherweise eineRezepturänderung unterstellen könnten (sowohl beim Austausch einer oder mehrererVorregistrierungsnummern, als auch beim Hinzufügen zusätzlicher Vorregistrierungsnummern fürden gleichen Stoff aus unterschiedlichen Quellen).
Die Mitteilung von Vorregistrierungsnummern an Abnehmer würde in der gesamten Lieferkette zueinem erheblichen administrativen Aufwand führen – nicht nur beim Hersteller / Importeur, sonderninsbesondere auch bei nachgeschalteten Anwendern und Händlern, die die Nummerndokumentieren, spezifischen Chargen und Lieferungen zuordnen müssten und diese an ihreAbnehmer weitergeben müssten. Da zugekaufte Chargen eines Stoffes oder einer Zubereitung nurselten eins zu eins in eine einzige Charge einer eigenen Zubereitung eines Formulierers eingehenund Lieferketten sehr komplex sein können, würde schnell eine nicht mehr überschaubare Situationentstehen.
Ein Abnehmer, der über Vorregistrierungsnummern informiert wird, hat keine Möglichkeit bei derECHA zu prüfen, ob für eine ihm genannte Vorregistrierungsnummer eine Vorregistrierungdurchgeführt wurde. Die ECHA veröffentlicht Anfang 2009 ausschließlich die Namen dervorregistrierten Stoffe.
Gegenüber einer Bestätigung des Herstellers / Importeurs, dass ein bestimmter Stoff bzw. die ineine Zubereitung (oder einem Erzeugnis) enthaltenen registrierungspflichtigen Stoffe vorregistriertwurden, kann durch die Weitergabe oder Abfrage von Vorregistrierungsnummern somit keinezusätzliche Gewissheit über erfolgte Vorregistrierungen erhalten werden. _
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