Die REACH-Verordnung – und damit die Reform des europäischen Chemikalienrechts – ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Die Abkürzung REACH steht für Registrierung, Evaluierung (Bewertung), Autorisierung (Zulassung) und Beschränkung von Chemikalien.
Die Umsetzung der Verordnung ist eine große Herausforderung für die chemische Industrie. Der VCI hat deshalb die Service-Plattform „REACH umsetzen“ aufgebaut, um seine Mitgliedsunternehmen hierbei zu unterstützen. Das Informationsmaterial basiert auf der fachlichen Arbeit des VCI und seiner Fachverbände zusammen mit Experten aus den Mitgliedsfirmen und enthält die „Best Practice“ der chemischen Industrie. Das Angebot – von dem ein Teil jetzt auf dieser Internetseite auch für Nichtmitglieder zugänglich gemacht wird – konzentriert sich zunächst auf die Aspekte von REACH, die zeitnah von den Unternehmen umgesetzt werden müssen, und wird schrittweise weiter ausgebaut.
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Neu: Gesamter Praxisführer zu Stoffen aktualisiert und neuer Teil III zu Gemischen
REACH Praxisführer zur Expositionsbewertung und zur Kommunikation in den Lieferketten
Der VCI hat zusammen mit dem Öko-Institut Freiburg praktische Hilfestellungen zur Expositionsbewertung und zur Kommunikation in den Lieferketten erstellt, Beispiele erarbeitet und die Ergebnisse in einem Praxisführer zusammengefasst. Dieser gibt eine einfach verständliche Einführung auch für Nicht-Experten in die Aufgabenstellung. Während die jetzt aktualisierten praktischen Hilfen zur Bewertung von Stoffen schon seit 2009 auf dieser Webseite verfügbar sind, ist seit April 2010 auch der neue Teil III verfügbar, der schwerpunktmäßig die Beurteilung von Gemischen behandelt. Beispiele geben Anregungen für die Erstellung eigener Berichte und Expositionsszenarien.
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REACH umsetzen
Die REACH-Verordnung stellt die Unternehmen der chemischen Industrie vor eine der größten Herausforderungen der letzten Jahre. Insbesondere die Vorgaben zur Registrierung, Risikobewertung und Kommunikation in der Produktkette sind äußerst aufwendig und kompliziert. Aufgrund der unerwartet hohen Zahl der Vorregistrierungen und der schwierigen elektronischen Kommunikation mit der Registrierungsbehörde ECHA in Helsinki ist die Einhaltung der knapp bemessenen Fristen mit großem Aufwand verbunden. Die Unternehmen tun jedoch alles, um REACH korrekt und fristgemäß umzusetzen. Dabei unterstützt der VCI seine Mitgliedsunternehmen mit zahlreichen praktischen Leitfäden, dem REACH-Serviceportal sowie Informationsveranstaltungen. In drei grundsätzlichen Dossiers macht der VCI seine Position zu REACH deutlich und gibt Hintergrundinformationen.
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EU-Chemikalien-Verordnungen REACH und GHS
Alle bürokratischen Hürden für die Registrierung von Chemikalien aus dem Weg räumen
Die chemische Industrie steht mächtig unter Zeitdruck. Die Umsetzung zweier EU-Verordnungen, die Ende des Jahres nahezu zeitgleich in Kraft treten, beansprucht Tausende von Umweltexperten und anderes Fachpersonal der deutschen Branche: Bis spätestens 30. November 2010 müssen alle Hersteller oder Importeure von chemischen Stoffen, die eine jährliche Produktions- oder Einfuhrmenge von 1.000 oder mehr Tonnen übersteigen, umfangreiche Datensätze an die zuständige Behörde (ECHA) in Helsinki übermitteln. Das verlangt die europäische Chemikalienverordnung REACH. Gleichzeitig endet im Dezember die Übergangsphase für die GHS-Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in der EU.
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Die neuen Gefahrenpiktogramme nach GHS
Die bekannten, quadratischen Gefahrensymbole in orangener Farbe (zum Beispiel: Andreaskreuz, Flamme oder Totenkopf) auf den Verpackungen chemischer Produkte werden ab 2010 durch neue, rautenförmige Gefahrenpiktogramme mit roter Umrandung abgelöst. Der Grund ist die Einführung der europäischen GHS-Verordnung. Welche neuen Gefahrenpiktogramme an die Stelle der alten Gefahrensymbole treten, zeigt unsere Grafik.
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Zur Umsetzung des weltweiten Systems für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS)
Die Europäische GHS-Verordnung
Nach mehr als 40 Jahren löst das „Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals“ (GHS) das bisherige europäische System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ab. Die entsprechende Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) zur Umsetzung von GHS im europäischen Recht ist Anfang 2009 in Kraft getreten. Augenfälliges Anzeichen sind die neuen Gefahrenpiktogramme. Mit der Broschüre „Die Europäische GHS-Verordnung“ informiert der VCI über deren wesentliche Inhalte und gibt eine Übersicht über die einzelnen Schritte, die Unternehmen für ihre Umsetzung gehen müssen.
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Behörden von REACH-Anmeldungen überfordert
VCI leistet praktische Hilfe bei der Umsetzung von REACH
Mehr als 65.000 Unternehmen haben europaweit für ca. 145.000 Stoffe über 2,75 Millionen Vorregistrierungen bei der europäischen Chemikalienagentur ECHA durchgeführt. Die Anzahl der Vorregistrierungen ist ca. 20-mal größer als erwartet. Da die ECHA auf einen solchen Ansturm nicht vorbereitet war, gefährden organisatorische Probleme und mangelhafte IT-Software die fristgerechte Registrierung. Der VCI hat für die Probleme konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet und den deutschen sowie europäischen Behörden mitgeteilt. Außerdem unterstützt er seine Mitglieder mit einem eigenen REACH-Serviceportal sowie mit Informationsveranstaltungen und praktischen Anleitungen bei der Erstellung der Registrierungsunterlagen.
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ECHA-Aufruf zur Beteiligung an den SIEFs
Am 3.6.2009 hat sich die ECHA mit einem Brief an alle europäischen Industrieverbände gewendet, um darauf hinzuweisen wie wichtig es ist die SIEF-Zusammenarbeit jetzt zu starten, damit die Registrierungsfristen eingehalten werden können. Der Brief ist Teil der Awareness Kampagne "the clock is ticking – form your SIEF now", die die ECHA beim Stakeholder´s Day am 27.5.2009 gestartet hat.
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Stoffidentifizierung und Benennung unter REACH
Die Information "REACH: Zur Benennung und Identifizierung von Stoffen" soll die Unternehmen bei der Interpretation der REACH-Verordnung hinsichtlich der Bestimmung der Stoffidentität und des Stoffnamens sowie bei der Anwendung der diesbezüglichen ECHA-Leitlinie unterstützen und aus Sicht des VCI mögliche Optionen bei der Umsetzung von REACH in die betriebliche Praxis aufzeigen.
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ECHA-Leitlinien: Ihre Bedeutung
Die Information "REACH: Zu den Leitlinien der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA)" erläutert Ziel, Zweck und rechtlichen Status der Leitlinien. An den Beispielen Benennung von Stoffen sowie Durchführung einer Stoffsicherheitsbewertung werden Probleme hinsichtlich der Verständlichkeit der Leitlinien und die Konformität mit der REACH-Verordnung diskutiert.
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Die Bedeutung der Vorregistrierungsnummer
Die ECHA teilt für jeden einzelnen Stoff, der von einem Unternehmen (Rechtsperson) vorregistriert wurde, nach erfolgreicher Einreichung der Vorregistrierungsdaten eine eigene Vorregistrierungsnummer zu.
Es wurde diskutiert, ob die Vorregistrierungsnummer insbesondere nachgeschalteten Anwendern als einfacher Beleg dafür dienen kann, dass sie nur vorregistrierte Stoffe zukaufen.
Der VCI erläutert in einer FAQ, warum es nicht sinnvoll ist, Vorregistrierungsnummern in der Lieferkette mitzuteilen.
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Muster für einen Vertrag zwischen einem außereuropäischen Hersteller und einem Alleinvertreter
Der VCI stellt einen Mustervertrag zur Bestellung eines Alleinvertreters nach Artikel 8 der REACH-Verordnung zur Verfügung. Er soll als solide Grundlage für die Ausarbeitung individueller Verträge zwischen Nicht-EG-Herstellern und Alleinvertretern dienen. Eine englische Übersetzung des Musters steht ebenfalls zur Verfügung.
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Sicherheitsdatenblatt: aktualisierter VCI-Leitfaden
Das Sicherheitsdatenblatt bleibt Hauptkommunikationsinstrument in der Lieferkette. Seine Erstellung wird seit dem 1. Juni 2007 unter REACH geregelt. Der Leitfaden enthält die Neuerungen, die bereits jetzt bei der Erstellung neuer und der Überarbeitung bestehender Sicherheitsdatenblätter zu berücksichtigen sind.
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